UA-12383770-1

Schutzmaske Atemschutzmaske FFP2 KN95, Mund-Nasen-Schutz, EN149-2001

Artikel-Nr.: 51260-265200161
6,80

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Die Europäische Kommission hat in Ihrer Empfehlung (EU) 2020/403 vom 13.03.2020 die
Verfahren zur Konformitätsbewertung von persönlicher Schutzausrüstung dargestellt.
Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig
wären können derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn diese keine
CE-Kennzeichnung tragen, ihnen kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt,
wenn sichergestellt werden kann, dass diese Produkte nur von medizinischen und pflegerischen
Fachkräften für die Dauer der derzeitigen Gesundheitsbedrohung durch die Corona-Pandemie verwendet werden.
 
Sofern keine CE kennzeichen Masken zur Verfügung stehen, empfiehlt die BAuA für Beschäftigte im medizinischen
und pflegerischen Bereich bis auf Weiteres den Einsatz von Masken die mindestens dem NIOSH-Standard N95
entsprechen.
 
Diese Masken entsprechen dem Standard N95 (NIOSH-42C FR84), analog KN95 (GB2626-2006) und
FFP2 (EN149-2001) und sind somit in Deutschland für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen
Bereich verkehrsfähig, obgleich sie keine CE-Kennzeichnung haben.
 
Für den Vertrieb über Distributionskanäle, welche nicht medizinische und pflegerisches Personal bedienen,
kann das Produkt als Mund-Nasen-Schutz (MNS) mit dem zum FFP2-Standard vergleichbaren KN95
(GB2626-2006) Standard veräußert werden.
 
 
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